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Rauchenverbog

Italien hat sich dem weltverbreiteten Kampf gegen Tabak eingeschlossen und seit 10. Januar 2005 gilt ein sehr strenges Rauchenverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen.

In Restaurants und Bars kann man rauchen nur wenn das Lokal groß genug ist, damit der Besitzer es in zwei Teile teilen kann - ein Teil für Raucher und ein Teil für Nichtraucher. Dort, wo man rauchen kann, muss auch eine wirksame Lüftungsanlage installiert werden, das ist jedoch in den meisten Lokalen nicht möglich. In der Praxis sieht es so aus, dass man in Restaurants und Bars in Italien nur draußen in Garten, auf den Terrassen oder vor dem Eingang rauchen kann.

 

Bei der Verletzung dieses Verbotes wird man mit der Strafe von 27,5 bis zu 275 EUR bestrafft (falls schwangere Frauen oder Kinder bis 12 Jahre dabei sind, kann die Strafe doppelt so groß sein!), neben dem Raucher bekommt auch der Besitzer des Restaurants die Strafe, deshalb wird dieser Verbot wirklich streng eingehalten.

Man kann sogar nicht einmal in Hotelzimmern oder Appartements rauchen - weder im Lobby, Speisesaal und anderen gemeinsamen Räumen noch auf den Zimmern oder Appartements (selbstverständlich nicht einmal im Bad). Falls Sie „zu Hause“ rauchen möchten, können Sie es nur auf dem Balkon machen, vergessen Sie aber dabei nicht den Aschenbecher zu benutzen :-)


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