Für alle Arten von Unterkünften kann eine separate Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden.
Diese Versicherung deckt Ereignisse ab, die einen Urlaub aufgrund einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder des Todes des Teilnehmers oder eines Angehörigen unmöglich machen. Einzelheiten und eventuelle Ausschlüsse sind auf der Website des Versicherers zu finden.
Der Gesamtbetrag der Entschädigung ist auf 12.000 € pro Police begrenzt und der Selbstbehalt des Versicherten beträgt 10 %. Bei Stornierung der Reise stellt das Reisebüro eine Bestätigung über die Höhe der erhobenen Stornogebühren aus. Der Teilnehmer reicht diese Bescheinigung zusammen mit einem ärztlichen Attest und dem entsprechenden Formular bei der Versicherungsgesellschaft ein, die dann 90 % der Stornogebühren übernimmt.
Zusammenfassung des Versicherungsschutzes
Stornierung oder Abbruch der Reise aufgrund von:
- Tod, Krankheit oder Unfall des Versicherten
- Tod, Krankheit oder Unfall eines Familienmitglieds
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Entlassung
- Vorladung vor ein Gericht zur Zeugenaussage
- Andere Ereignisse siehe Versicherungsbedingungen
Die Rücktrittskostenversicherung unterliegt einer Prämie von 4% des Reisepreises.